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Gleichviel in welchem Geiste Kirchen entstanden: ihre vornehmste gegenwärtige Aufgabe ist der zeitliche und räumliche Schutz ihrer Konfessionsgehalte, der Schutz gegen zeitliche Wandlung und räumliche Zersplitterung. Beide Aufgaben sind innerlich paradox, beide fordern entschiedenen Konservatismus und starken hierarchischen Aufbau. Da überdies alle Kirchen mit gutem Recht auf Scheidung zwischen esoterischer und exoterischer Lehre verzichten, haben sie Einstellungen zu suchen und festzuhalten, die das Fassungsvermögen der religiös und geistig Minderbegabten, ja Zurückgebliebene nicht ausschließen, und diese Einstellungen werden um so einseitiger, je mehr von den geistig Höchststehenden der Kirche verlorengehen.
Am besten hat es noch die katholische Kirche, die von der philosophischen Arbeit der Jahrhunderte so durchdrungen, von der lebendigen Wirkung der Orden so genährt ist, daß ihr unendlicher Gehalt an Überlieferung ohne eigentliche esoterische Disziplin eine Mannigfaltigkeit der Symbolik und Ausdeutung schafft, die den anspruchsvolleren Geist beschäftigt, während eine tiefe Mystik der Lehre und eine unerhörte Abnegation der Regeln die Gemüter bändigt.
Bestände eine Unabhängigkeit des Glaubens von der Kirche, oder ein freier Parallelismus der Bewegung, wobei die Kirche einer selbständigen Entwicklung des Glaubens folgte, so wäre es jedem Bekenner freigestellt, wie weit er zum Geistigen, wie weit er zum Organistischen neigte. In Wahrheit aber greifen diese Verhältnisse ins Staatsleben über; die Kirche ist Staatskirche und ihre Bekennerschaft ein milder Zwang.
Kirche und Politik, das unfaßbarste Paradox, und dennoch in den Begriffen der Kirchenpolitik und der Staatskirche zur scheinbaren Einheit verflochten. Die Gemeinschaft der Heiligen, deren Reich nicht von dieser Welt ist, streitet; organisiert sich als Körperschaft und streitet um Macht, Ausdehnung, Geld und Staatsgewalt. Die mechanisierte Glaubensform erscheint im Bilde einer Bureaukratie, der geweihte Mensch wird Beamter.
Die antiken Priesterreligionen, die nicht Kirchen waren, konnten Staatsreligionen sein, ohne Selbstwiderspruch. Denn es bestand nicht der Begriff der religiösen Konkurrenz, zumal der geduldeten: man war gläubiger Grieche, oder man war verbrecherisch gottlos, oder man war Barbar. Ihr Widerspruch lag im Priestertum; um so milder, je urzeitlicher der Priesterstand; um so gefährlicher, je bewußter er sich zur Beamtenschaft oder zur Erwerbsklasse organisierte.
In einer Zeit des individuellen Gewissens und der konkurrierenden Bekenntnisse greifen die kirchlichen Bureaukratien und Staatsreligionen weit über den geistigen Bezirk des Glaubens hinaus; sie erwachsen zu politischen und sozialen Mächten. Sie bemächtigen sich des Staates: und er gewährt ihnen, daß jeder Abtrünnige zum Bürger minderen Rechts werde, überantwortet ihnen die Erziehung und die bürgerliche Ehrenweihe der großen Lebensabschnitte: Geburt und Tod, Mannbarkeit und Ehe. Sie unterwerfen sich dem Staate und gewähren ihm: Erziehung zum politisch Bestehenden, Stützung der Obrigkeit, des Klassenaufbaus, der staatlich anerkannten Denkweise.
Diese politisch-kirchliche Verbindung ist nicht nur von Mittelpunkt zu Mittelpunkt, von Staatsregierung zu Kirchenregiment verankert, sie kuppelt sich selbst in den entlegensten Gliedern, und die Beziehung von Gutsherrschaft und Pfarre, von Militärkommando und Seelsorge, von Schule und geistlicher Aufsicht, von städtischem Wohlstand und Kirchengemeinde versinnlicht die ins Große und Kleine gehende Wirkung einer feudalistisch, militaristisch, ständisch und offiziös gerichteten Kirchenmacht.
Eine gewaltige und ehrwürdige Institution, die sich auf die Exekutivgewalt des Staates stützt, die über die gesamte Jugend aus politischem Recht, über die Landbevölkerung aus praktischer Autorität, über die Frauen aus Gewissenseinfluß, über die Zugehörigkeit zur bürgerlichen Vollwertigkeit schlechthin verfügt, bildet eine Macht, die jede mögliche soziale Polizei an richtunggebender Kraft übertrifft, und der sich niemand entziehen kann, sofern er nicht die Stellung des bürgerlichen Subjekts mit der des Objekts zu vertauschen geneigt ist.
Indem aber die Kirche ihrem Bekenner als selbstherrlich gestaltende Macht aus eigenem Recht entgegentritt, nicht mehr als gestaltete Verwirklichung seines eigenen religiösen Willens, setzt sie ihm ein unantastbares Bekenntnis entgegen, das sie ihrer konservativen Pflicht gemäß gegen Zweifel und Deutung verteidigt, und dessen laute oder stillschweigende Anerkennung sie erzwingt. Aus politischen und traditionellen Gründen, sei es um den Eintritt in die Kirchengemeinschaft zu erschweren, sei es um die Disziplin zu schärfen, sei es um die Lehre für die unteren Schichten bindender zu machen oder auch nur um Erschlaffung und Spaltung zu verhüten, wird das Bekenntnis so gestaltet, daß es freieren Geistern vielfach nur in der Vermittlung gewaltsamer Deutung oder gewagter Symbolik annehmbar erscheint.
Je restloser daher sich die Geister der bürgerlichen, gesellschaftlichen und politischen Nötigung der Kirche und ihres Dogmas unterwerfen, desto mehr gewöhnen sie sich an innere Entfremdung und bemühen sich, in Einrichtungen und Inhalten Konventionen zu sehen, die man aus Gründen der Erziehung und Ordnung nicht entbehren kann.
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